Kurse & Trainings
Der Einführungskurs ins Schiesswesen ist aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Du lernst den Umgang mit der Faustfeuerwaffe von Grund auf. Nach diesem Einführungskurs bist Du in der Lage, die Ursache für Fehlschüsse selber zu erkennen. Nur so kannst Du Dich im individuellen Training verbessern. antragsformular.pdf Für wen eignet sich ein Kurs bei mir? Mein Einführungskurs eignet sich vor allem für Anfänger. Zum ersten Mal eine Waffe in der Hand?, dann bist du bei mir in guten Händen oder du spielst mit dem Gedanken, Dir eine Waffe zu kaufen, ich erkläre dir die Details wie du es angehst Waffenbesitzer zu werden. Was muss ich an den Einführungskurs mitnehmen? Ich benötige eine ID oder einen Pass von dir, für die Kundenerfassung. Am besten füllst Du das Antragsformular gleich mit dem Link aus und schickst es mit an meine eMail Adresse. (Kann aber auch bei mir ausgefüllt werden.) Kleidung: bequeme Freizeitbekleidung, Schuhe in denen du gut laufen kannst. Wann finden die Einführungskurse statt? Das bestimmst Du! Die Einführungskurse werden immer direkt mit dem Teilnehmer und dem Instruktor abgesprochen und nach Möglichkeit an Deinem Wunschtermin durchgeführt. Wo werden die Einführungs- Kurse durchgeführt? Theorie- Kurs: wird bei mir in einem eigens eingerichtetem Raum durchgeführt. Praktischer Kurs: Shooting-Inn Schiesskeller in Oberentfelden, du wirst von mir dorthin gefahren, oder du fährst selber und wir treffen uns vor Ort. Wie lange dauert der Einführungskurs? Der Einführungskurs dauert 60 Minuten. Wir planen immer mit Reserve. Welche Kosten kommen auf die zu? Der Einführungskurs kostet 100.- CHF pro Person, wenn ihr zu zweit oder dritt seit 80.- CHF maximal 3 Personen können an einem Kurs teilnehmen. Falls Du eine Mietwaffe und Munition benötigst, kommen nochmals 30.- CHF für die Waffe, und ca. 30.- CHF für die Munition (50 Schuss) dazu. Gehörschutz stelle ich dir zur Verfügung. Voraussetzung für eine Teilnahme Mindestalter: Ihr müsst volljährig sein, Schweizer Bürger oder Ausländer mit Bewilligung "C". Weiter brauchst du einen Strafregisterauszug der nicht älter als 3 Monate alt sein darf. Ausgeschlossen sind: Personen unter 18 Jahren (Jugendliche ab 16 Jahren in Begleitung eines Elternteils erlaubt) sowie Personen, denen gemäss Art. 7 Waffengesetz und Art. 12 Waffenverordnung der Zugang zu Waffen verboten ist. Dies betrifft Angehörige folgender Staaten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei. Wenn ihr 16 Jahre alt seit müsst ihr in Begleitung eines Elternteils (siehe unten) sein. Euere Einstellung zum Schiessen / Schiesssport ist mir wichtig, meine Kurse & Trainings führe ich nicht für "Rambos" durch. Ziele Theorie- Kurs
Ziele Praxis- Kurs Statisches Schiessen & Dynamisches Schiessen
Dynamisches schiessen IPSC / schiessen in Bewegung
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